Ab dem 29.06.2025 müssen die gesetzlichenInformationspflichten zurBarrierefreiheit im Online-Shop erfüllt werden.
Shopbetreiber müssen dann unter einer separaten Schaltfläche in der zentralen Shop-Navigation, die eine eindeutige
Bezeichnung „; wiez.B.„Barrierefreiheit" tragen sollte, eine Erklärung zum aktuellen Stand der Banierefreiheit ihresShops bereitstellen.
Hinweis: Dieses Muster wurde gewissenhaft und mitgrößter anwaltlicher Sorgfalt erstellt.Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richffgkeit und ersetzt nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Es bietet Hilfestellung für die Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung und ist als Vorschlag für mögliche Regelungen zu verstehen. Eine eigenständige Prüfung und Anpassung durch den Verwender wird empfohlen.
ErstellungsprozessdieserErklärung
Diese Erklärung wurde durch interne Tests erstellt.
Methoden zur Prüfung der Barrierefreiheit: Selbsttestgem.Gesetzesgrundlagen
Alktualisierung dieserErklärung
Diese Erklärung wurde mit größter Sorgfalt erstellt, siewird regelmäßig uberpüft und aktualisiert, um die jeweils aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen.